Wir sagen NEIN zur Cannabisfreigabe – zum Schutz unserer Kinder und dem Erhalt der öffentlichen Ordnung!

(Quelle: RTL/ntv-Trendbarometer vom 27.02.2024)

Wie die Mehrheit der Deutschen halten wir als CDU-Fraktion die geplante Legalisierung von Cannabis für falsch und gefährlich. Und wieder einmal setzt die Ampel-Koalition hier auf Ideologie, statt Vernunft!

Denn die Risiken für unsere Jugend sind aus unserer Sicht zu groß. Deren Gesundheit muss an erster Stelle stehen. Gerade die Vernachlässigung des Jugendschutzes ist für uns inakzeptabel und könnte zu einer Zunahme gesundheitlicher Probleme bei jungen Menschen führen. Das geplante Ampel-Gesetz birgt somit unkalkulierbare Risiken und muss dringend noch gestoppt werden!

Das sehen im Übrigen auch indirekt „Betroffene“ so, nämlich Eltern mit Kindern unter 18 Jahren!

Laut einer aktuellen forsa-Umfrage* im Auftrag der Kaufmännische Krankenkasse (KKH) meinen fast zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Eltern, dass die Hemmschwelle für den Cannabis-Konsum bei Minderjährigen sinkt, wenn das Kiffen für Erwachsene legal wird. Die Eltern befürchten vor allem gesundheitliche Folgen für ihre Kinder und Jugendlichen. So denkt die klare Mehrheit, dass sich ein häufiger Konsum von Cannabis bei ihnen sowohl körperlich als auch psychisch negativ auswirkt:

So befürchten beispielweise fast drei Viertel der Eltern (73 Prozent) eine Schädigung des Gehirns oder andere körperliche Probleme wie Benommenheit.

Schädigung des Gehirns, Benommenheit
73%
Psychische Probleme wie Angstzustände
70%
Macht abhängig
69%
Leistungsabfall in der Schule
64%
Nachlassendes Interesse an Hobbys
56%
Man gerät leicht auf die "schiefe Bahn"
55%
Vernachlässigung von Freundschaften
29%

(*Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat im Auftrag der KKH vom 2. bis 16. Januar 2024 deutschlandweit 1.000 Eltern mit Kindern unter 18 Jahren online repräsentativ befragt.)

Ampel hat erneut fast alle Warnungen in den Wind geschlagen!

Auf allen Ebenen haben Experten und Verbände vor einer Cannabisfreigabe gewarnt, doch die Ampel-Koalition hält strikt an ihrem Kurs fest. Das Ganze wird zu einem großen Gesellschaftsexperiment mit unabsehbaren Folgen, wie die zahlreichen kritischen Stimmen zeigen:

Unser Podcast zur geplanten Cannabis-Legalisierung. Reinhören und mehr erfahren!

Wir sprechen mit dem Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. med. Veit Roessner und dem CDU-Sozialpolitiker Alexander Dierks

Das kritisieren Ärzte und Suchtforscher:

Studien belegen: Cannabis kann Psychosen auslösen!

Denn bis zum 25. Lebensjahr reift das Gehirn. Wer kifft, riskiert bleibende Schäden. Die meisten sozialen und gesundheitlichen Probleme entstehen durch frühen und regelmäßigen Erstkonsum.

Fakt ist: Physische Erkrankungen werden bei Kinder und Jugendlichen steigen.

Nachweislich gibt es einen Zusammenhang zwischen regelmäßigem Cannabis-Konsum und diesen Gesundheitsfolgen. So kann Cannabis zu Depressionen führen oder diese verstärke. Angsterkrankungen und Verfolgungsängste treten vermehr auf.

Nicht verharmlosen: Cannabis ist keine „weiche“ Droge!

Vor dem Hintergrund, dass die heutzutage konsumierten Cannabis-Produkte einen THC*-Gehalt von 10 – 30 % aufweisen, ist diese verbale Schönfärberei völlig fehl am Platze. Die Wirkung, gerade bei Minderjährigen, ist unberechenbar. Auch kann sich bei ihnen innerhalb von sechs Monaten und teilweise auch kürzer eine Cannabis-Abhängigkeit entwickeln.

(* THC steht für „Tetrahydrocannabinol“ und ist der stärkste die stärkste Wirksubstanz der Cannabis-Pflanze)

Das kritisieren Sozialverbände:

Kein ernst zu nehmender Jugendschutz, sondern eine drogenpolitische Bankrotterklärung.

Dieses Kiffer-Gesetz wird Kinder und Jugendliche in die Cannabis-Abhängigkeit hineindrängen. Denn: Durch das erlaubte öffentliche Kiffen wird Cannabis-Konsum sichtbar. Nachahmungseffekte entstehen. Die Hemmschwelle zum Einstieg sinkt. Menschen mit Zugang zu den Cannabis-Vereinen werden sich wohl eindecken und die Drogen teurer weiterverkaufen – auch an Minderjährige. Und die Sucht- und Beratungsstellen erwarten enormen Zulauf „neuer Klienten“, ohne dass die Ampel dafür zusätzliches Geld in Aussicht gestellt hat.

 

Übrigens: Die Zahlen des aktuellen Drogen- und Suchtberichts 2021 für Sachsen sind bereits schon jetzt alarmierend: 36 Prozent aller Suchtfälle durch Cannabis-Konsum sind unter 20 Jahre alt!

Regelungen zu Cannabis-Verbotszonen: inkonsequent und nicht kontrollierbar!

Der öffentliche Konsum von Cannabis soll zum Beispiel im Abstand von nur 100 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen untersagt werden. Der gesetzliche Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen in Sachsen beträgt im Übrigen 250 Meter – also scheint das Ampel-Motto hier zu sein: Kiffen ja,  Zocken nein. Das ist gaga. Aber generell wird auch niemand in der Lage sein, das Verbot von Cannabis-Konsum bei Schulen, in der Nähe von Jugendzentren oder in Fußgängerzonen zu kontrollieren. Somit wird die Weitergabe an Jugendliche so auch kaum zu verhindern sein.

Dietmar Link, Vorstandsmitglied der Johanniter Sachsen

„,Keine Macht den Drogen‘ ist für die Johanniter in Sachsen und für mich persönlich immer noch ein wichtiger Leitsatz. Daher halten wir die Freigabe von Cannabis für ein völlig falsches Signal, vor allem für Kinder und Jugendliche. 

Schon heute ist der verharmlosende Umgang mit Alkohol und Tabak ein weitverbreitetes Problem in unserer Gesellschaft. Dieser Konsum wirkt sich negativ auf die Gesundheit junger Menschen aus.  Eine Freigabe von Cannabis wird den Reiz bei Kindern und Jugendlichen verstärken, es „einfach einmal auszuprobieren“, insbesondere da die Beschaffung deutlich vereinfacht wird. 

Das von der Regierung beschlossene Gesetz ist kompliziert – der vorgesehene Kinder- und Jugendschutz lässt sich von der Polizei nicht kontrollieren. Deshalb sagen wir auch weiterhin: „Keine Macht den Drogen“ und sprechen uns ausdrücklich gegen eine Legalisierung von Cannabis aus.“

Das kritisiert die Polizei:

Rosarote Ampel-Brille: Der Schwarzmarkt wird ausgetrocknet.

In den Niederlanden, Kanada oder dem US-Bundesstaat Kalifornien ist Cannabis frei verkäuflich – und der Schwarzmarkt existiert nach wie vor! Viele Gelegenheitskonsumenten werden nicht in einen „Club“ eintreten oder zuhause Pflanzen züchten. Sie sind weiterhin potenzielle Kunden des Schwarzmarktes. Nach fachlicher Einschätzung des Bundeskriminalamts wird eine Cannabis-Legalisierung diese organisierte Kriminalität nicht eindämmen, sondern den Schwarzmarkt entfalten.

Fehleinschätzung: Die Organisierte Kriminalität wird eingedämmt.

Das Gegenteil ist der Fall. Denn bis zu 25 Gramm Cannabis darf jeder dabeihaben. Das reicht je nach Dosierung für bis zu 100 Joints. Lediglich der „Moment einer Weitergabe mit Bezahlung“ ist künftig strafbar. Das „schützt“ Klein-Dealer, stärkt den Schwarzmarkt und belastet die Polizei und Sicherheitsbehörden.

Reglungsmonster: Wer soll private Produktion kontrollieren?

Wer überprüft in Privatwohnungen, ob maximal drei weibliche blühende Cannabis-Pflanzen pro Person gezüchtet werden? Die Unverletzlichkeit der Wohnung steht unter staatlichem Schutz. Die Antwort lautet daher: Niemand!

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG

„Alle Institutionen und Personen, die etwas vom Thema verstehen, schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, das Cannabis-Gesetz der Ampel ist bürokratisch, gefährlich und chaotisch. Es ist auch ein Bürokratie-Monster, mit vielen kleinteiligen Regelungen, die unfassbar viel Personal für die Überwachung benötigen, vor allem für Länder und Kommunen, die ohnehin stark belastet sind. 

Der Kinder- und Jugendschutz bleibt weitgehend auf der Strecke, außer ein paar seltsamen Plakaten und Anzeigen, bei denen man den Eindruck hat, Herr Lauterbach hätte sie persönlich entworfen. Die Risiken des Straßenverkehrs werden ausgeblendet und mehr Unfälle unter Drogeneinfluss in Kauf genommen, weil man den Abbau der Wirkstoffe nach einem verkifften Wochenende überhaupt nicht kalkulieren oder berechnen kann. 

Ein miserables Gesetz, das zudem gegen internationale Vereinbarungen und europäisches Recht verstoßen dürfte. Kluge Regierungen, etwa in den Niederlanden und Thailand, haben schlechte Erfahrungen gemacht und gehen den umgekehrten Weg, Deutschland stehen schmerzhafte Lernprozesse erst noch bevor.“

Videostatement

Das kritisiert die Justiz:

Gerichte werden überlastet: Großer zusätzlicher Aufwand durch Amnestieregelung

Die Cannabis-Legalisierung sieht auch Regelungen zum rückwirkenden Straferlass bei Drogendelikten vor. Sachsens Justiz rechnet mit mehr als 7.000 Fällen, die nochmals geprüft werden müssen. Es muss dabei geklärt werden, ob bereits verhängte Geld- und/oder Haftstrafen jetzt ganz oder teilweise erlassen werden müssen. Bundesweit sind es mehr als 100.000 Akten mit Cannabis-Delikten.

Für die Staatsanwaltschaften bedeutet das z.B. ganz konkret: Alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz müssen nochmals händisch daraufhin ausgewertet werden, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos sind. Auch auf unsere Gerichte kommen so enorme Zusatzbelastung zu, wenn neu geurteilt werden muss.

Martin Modschiedler, CDU-Rechtspolitiker und Anwalt

„Dieses Gesetz wird ein immenses Bürokratiemonster schaffen. Schon jetzt arbeitet unsere Justiz an der Belastungsgrenze. Aber die Ampel ignoriert mal wieder auch diese Realität: Sie lässt die Justizbehörden aller sechzehn Bundesländer sehenden Auges in eine solch chaotische Situation laufen. Das ist einfach ganz schlechtes Handwerk und unverantwortlich!“

Das kritisieren Verkehrsexperten:

Bei der Sicherheit im Straßenverkehr: Keine Experimente!

Cannabis beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit. Die Droge ist viel länger im Blut nachweisbar als Alkohol – und kann daher die Fahrtüchtigkeit womöglich tagelang einschränken. Der lineare Abfall des Alkoholgehalts im Blut lässt sich im Kopf berechnen. Und was ist nach dem Joint? Für dessen Abbaugeschwindigkeit gibt es keine Formel und ist bei jedem einzelnen Konsumenten anders: Sind es Stunden, Tage oder Wochen? Und US- Studien weisen darauf hin, dass die Unfallwahrscheinlichkeit und damit auch das Risiko von Schwerverletzten im Straßenverkehr durch die Legalisierung steigen. Aus CDU-Sicht muss daher weiter gelten: Wer kifft, fährt nicht. Und im Übrigen: Wer trinkt, fährt auch nicht.

Andreas Nowak, CDU-Verkehrspolitiker und Präsident der Landesverkehrswacht Sachsen

„Die Ampel-Koalition spielt bei ihren Cannabis-Plänen mit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Noch immer gibt es keine vollständige Regelung für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Es ist völlig unklar, wie lange man fahruntüchtig ist. Das schafft Rechtsunsicherheit für Polizisten und die Verkehrsteilnehmer. Vermutlich müssten dann Gerichte klären, welche Grenzwerte gelten – nachdem etwas passiert ist. Das geht gar nicht. Mindestens brauchen wir für die Verkehrssicherheit aller eine Nulltoleranz bei Cannabis für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie für das Führen von Gefahrguttransporten.“

Weitere gute Gründe, um die
Cannabis-Legalisierung zu stoppen:

Forderung eines breiten Bündnis aus Verbänden und Fachgesellschaften an alle Bundestagsabgeordneten vom 8. Dezember 2023

Beschluss der CDU-/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 4. März 2024

Beschluss der Innenministerkonferenz im Dezember 2023

Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30. Oktober 2023

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 1. November 2023

Unsere herzliche Bitte:

Setzen Sie sich mit uns für eine Drogenpolitik ein, die weiterhin nur die Abgabe von medizinischem Cannabis unter ärztlicher Aufsicht zulässt! 

Unterstützen Sie hier unsere Forderungen: „Nein zur geplanten Cannabis-Legalisierung!“.